Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Stephan Spörl – SAP Development & Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich der SAP-Entwicklung und SAP-Beratung, insbesondere:
- ABAP / ABAP OO Entwicklung
- SAP UI5, Fiori Elements, RAP, CAP
- Analyse, Konzeption und technische Umsetzung
- Unterstützung in Projekten, remote oder vor Ort
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen konkreten wirtschaftlichen, technischen oder projektbezogenen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, durch Angebot und Annahme per E-Mail oder durch tatsächliche Aufnahme der Tätigkeit zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systemzugänge, Berechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt auf Basis der individuell vereinbarten Tagessätze, Stundensätze oder Pauschalen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen Verzugskosten gemäß §§ 286, 288 BGB geltend zu machen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen, sofern sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet.
6. Leistungszeit und Verzug
Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, technischer Ausfälle, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers oder sonstiger Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungszeit angemessen.
7. Abnahme und Akzeptanz
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung konkrete Arbeitsergebnisse, Entwicklungen oder Dokumentationen bereitgestellt werden, hat der Auftraggeber diese innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen.
Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt, gelten die Arbeitsergebnisse als akzeptiert.
Die produktive Nutzung von Arbeitsergebnissen gilt ebenfalls als Akzeptanz der erbrachten Leistungen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag gezahlte Vergütung, maximal jedoch auf 50.000 EUR, begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste, Folgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Gewährleistung
Dienstleistungen unterliegen keiner Gewährleistung im werkvertraglichen Sinne.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Sofern ein Mangel auf eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen ist, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden.
11. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den im Rahmen des Projektes erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
Eine Weitergabe, Vermarktung, Veröffentlichung oder sonstige kommerzielle Verwertung außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
12. Selbstständige Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Art der Leistungserbringung, soweit dies nicht durch projektbezogene Anforderungen oder Sicherheitsvorgaben des Auftraggebers erforderlich ist.
13. Reisekosten und Auslagen
Reisezeiten, Reisekosten, Übernachtungskosten sowie sonstige erforderliche Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
15. Kündigung
Verträge können, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind entsprechend der vereinbarten Vergütung abzurechnen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
